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Laut Schiffssicherheitsverordnung und nach der IMO ist jeder Schiffsführer verpflichtet, ein Funkzeugnis nach dem entsprechenden Fahrgebiet bzw. nach der Yachtausrüstung seines Schiffes zu besitzen.
Für den Sportbootbereich gibt es folgende Zeugnisse:

LRC (Allgemeines Funkbetriebszeugnis / Long Range Certificate)
berechtigt zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen, Schiffs-Erdfunkstellen und Funkeinrichtungen des GMDSS.

SRC (Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis / Short Range Certificate)
berechtigt zur Ausübung des Seefunkdienstes bei Sprech-Seefunkstellen für UKW und Funkeinrichtungen des GMDSS für UKW.

UBI (UKW-Funkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk)
berechtigt zum Bedienen von Sprechfunkstellen des mobilen Binnenschifffahrtsfunks.
Diese Funkscheine sind international und unbefristet gültig.

Theorie:

Kurs U1:  Fr., 06.11. / Sa., 07.11. / So., 08.11.

Infos zu den Kursen:  Info-Abend 15.09.15, 19:00 Uhr oder beim Seglerhock, jeweils letzter Montag im Monat, 18 Uhr.

Alle Kurse sind als Kombi-Kurse (SRC+UBI) ausgelegt, können aber auch einzeln gebucht werden.

Privatkurse oder Auffrischung … – einfach nachfragen!

Praxis SRC + UBI:
Geübt wird mit PC-Simulator, DSC-Controller und Funkgerät.

Kosten SRC + UBI:
UBI Theorie + Praxis: EUR 70,–
SRC Theorie + Praxis: EUR 170,–
Kombi UBI/SRC Theorie + Praxis: EUR 260,–
Lehrmaterial: EUR 25,– ca.
Prüfungsgebühren SRC: EUR 77,– ca.
Prüfungsgebühren UBI: EUR 75,– ca.

Prüfungsvoraussetzung SRC + UBI:
* Bewerber müssen 15 Jahre alt sein (für LRC 18 Jahre).
* Der Antrag des Bewerbers muss dem Prüfungsausschuss mindestens 14 Tage vor dem
Prüfungstermin vorliegen.
* Prüfungswiederholungen sind frühestens nach sieben Tagen und spätestens innerhalb von sechs
Monaten nach einer nicht bestandenen Prüfung möglich.
* Weitere Informationen zur Prüfung gibt’s im Kurs.

Zusatzinformation für UKW-BZ I + II – Inhaber:
Diese Funkzeugnisse behalten weiterhin ihre Gültigkeit:
– Das UKW-BZ I berechtigt zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk.
– Zum UKW-BZ II kann durch eine Ergänzungsprüfung die Berechtigung zur Teilnahme am UBI erworben werden.

Ausbildungsorte für die Theorie:
– Frankfurt
– Eschborn
– Offenbach

Aktuell keine Kurse verfügbar – Bei Interesse bitte Anfragen.